Fossiles Gas – das Gebäudemodernisierungsgesetz

Fact-Sheets zur Gaskostenfalle Teil 1/5

Bereits vor 3 Jahren wurde im deutschen Bundestag, in den Medien und an Stamm­tischen viel über das sog. „Heizungsgesetz“ diskutiert und gestritten. Jedoch: Es gab nie ein „Heizungsgesetz“. Es kam zu einer Kampagne der Boulevard-Presse (vgl. Deutschlandfunk, 27.06.2023) nachdem ein erster Entwurf aus dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durchgestochen wurde.

Die Novelle des Gesetzes war bereits im Koalitionsvertrag der früheren Ampel-Koalition vereinbart gewesen. Ursprünglich war das Ziel, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu verbessern. Der Gebäude­bereich ist für ca. 40% des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich (Bundeszentrale für politische Bildung, 2025). Seit Jahren werden die politischen Ziele in diesem Sektor nicht erreicht, sodass ein hoher Handlungsbedarf vorliegt. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine (mit in der Folge drastischen Reduktionen der Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland) sollte die Novelle auch beschleunigt umgesetzt werden, um die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas zu beenden.

Während des Gesetzgebungsprozesses wurde populistisch viel Stimmung gegen den Entwurf gemacht, sowohl von der damaligen Opposition, als auch teilweise innerhalb der Ampel-Regierung (FDP). Es wurde vom „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen und sog. „Technologie-Offenheit“ gefordert. Dies setzte sich bis zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 fort. Die Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ waren dann auch Forderungen im Wahlprogramm von CDU, FDP und AfD (Deutschlandfunk, 14.01.2025).

Kleiner Blick in die Geschichte

Die Energiegesetzgebung hat in Deutschland eine lange Tradition. Als Reaktion auf die erste Ölpreiskrise (1973) wurde 1976 in der BRD das Energieeinsparungsgesetz eingeführt und auf dessen Grundlage die Wärmeschutzverordnung (1977), die Heizungsanlagenverordnung (1978) und die Heizkostenverordnung (1980). Das Ziel war ursprünglich vor allem die Abhängig­keit von Erdölimporten zu verringern. Die Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten und die Effizienz der Heizungen wurden in Novellen mehrfach erhöht. Im Jahr 2002 wurden Wär­me­schutz- und Heizungsanlagenverordnung zur Energieeinsparverordnung zusammengefasst. Ergänzend wurde 2009 das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) eingeführt. Hinter­grund war, dass es zwar für die Stromversorgung seit Einführung einer Vergütung zu einem Ausbau der Erneuerbaren Energien (PV und Wind) kam, die Wärmeversorgung aber noch überwiegend durch fossile Energien (Erdgas, Heizöl) erfolgte. Durch das EEWärme-Gesetz wurde dann für Neubauten erstmalig die Nutzung von Erneuerbaren-Energien vorgeschrieben und zwar je nach gewählter Versorgungsart mit Anteilen von 15 % (Solarthermie) bis 50 % (Pelletkessel ). Die parallelen Regelwerke (EnEG, EnEV, EEWärmeG) wurden im Jahr 2020 zum vereinheitlichten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zusammengefasst.

Was war Inhalt des „Heizungsgesetzes“ ?

Mit der Novelle des GEG durch die Ampelkoalition sollte mittelfristig der Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung von Gebäuden erreicht werden. Kurzfristig sah die Novelle für neu eingebaute Heizungen im Grundsatz einen 65 %igen Anteil an erneuerbaren Energien vor. Damit war jedoch nicht der „Zwang zur Wärmepumpe“ verbunden, sondern das Gesetz sah eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten vor, wie der geforderte Anteil erreicht werden kann. Neben dem Einsatz einer Wärmepumpe sah das Gesetz insbesondere den Anschluss an ein Wärmenetz oder verschiedene Hybridlösungen (z.B. die Kombination eines konventionellen Kessels mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe) als weitere Möglichkeiten der Gebäudeheizung vor. Weiterhin gab es verschiedene Übergangs- und Ausnahmeregelungen für den Einbau von Heiz­kesseln. Grundsätzlich sollte weiterhin der Einbau von Heizkessel erlaubt bleiben, wenn 65% ihres Brennstoffbedarfs mit Wasserstoff oder Biogas gedeckt werden können. Ein wichtiger Punkt in dem Gesetz der damaligen Ampel war das Betriebsverbot für mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel zum 31.12.2044.

Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Titel des neuen Gesetzes darf nicht darüber hinweg täuschen, dass es kein völlig neues Gesetz ist, sondern lediglich eine Novelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Der Titel ist irreführend, weil es nicht nur Randbedingungen für die Gebäudemodernisierung von Bestandsbauten regelt, sondern vor allem auch Anforderungen an Neubauten (z.B. Wärmeschutz) stellt. Entscheidende Änderung ist die weggefallene Pflicht, die Gebäudeheizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu betreiben. Die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht u.a. von Technologieoffenheit und Machbarkeit (Pressemitteilung vom 13.5.2026). Sie behauptet, damit „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen. Als Lösung soll die sog. „Biotreppe“ dienen. Im Gesetzentwurf (§ 43) ist vorgesehen, dass die Gasnetzbetreiber dem fossilen Erdgas stufenweise (2029: 10%, 2040: 60%) nicht-fossile Gase („klimaneutraler“ Wasserstoff, Biogas) beimischen. Völlig unklar ist derzeit, aus welchen Quellen diese Gase stammen sollen (Erzeugung durch inländische Landwirtschaft, Import?). Die letzte Stufe mit einem vorgesehen Anteil von 60% nicht-fossilen Gas bedeutet aber, dass auch nach 2040 weiterhin 40% fossiles Erdgas verfeuert werden dürfte. Dazu passt auch das Streichen des bisher vorgesehen Betriebsverbot für mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel bis Ende 2044. Diese Änderungen stehen im Widerspruch zum Klimaschutzgesetz, das bis 2045 Treibhausgasneutralität vorsieht.

Prof. Dr. Günter Mügge

Quellen

Büüsker, Ann-Kathrin: Mediale Mythen zum Heizungsgesetz. 27.06.2023.
https://www.deutschlandfunk.de/heizungsgesetz-medien-heizhammer-bild-spiegel-100.html

Bierwirth, Anja; Kaselofsky, Jan: Klimaneutrale Gebäude – Mehr als „nur“ Null-Emissionen.
Bundeszetrale für politische Bildung, 22.04.2025.
https://www.bpb.de/themen/klimawandel/dossier-klimawandel/515959/klimaneutrale-gebaeude

Wahlprogramme: Bundestagswahl 2025. Klima- und Energiepolitik. 14.01.2025.
https://www.deutschlandfunk.de/bundestagswahl-2025-wahlprogramme-klimaschutz-100.html

Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 4) geändert worden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Entwurf Gebäudemodernisierungsgesetz

Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert worden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/